{"id":146,"date":"2019-05-30T06:43:03","date_gmt":"2019-05-30T04:43:03","guid":{"rendered":"http:\/\/sg-overberge.de\/spielwiese\/?page_id=146"},"modified":"2019-10-06T06:36:59","modified_gmt":"2019-10-06T04:36:59","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/sg-overberge.de\/wordpress\/?page_id=146","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-text-color has-very-dark-gray-color\"><strong>Satzung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><a rel=\"noreferrer noopener\" aria-label=\"Satzung (pdf - Dokument) (\u00f6ffnet in neuem Tab)\" href=\"http:\/\/sg-overberge.de\/spielwiese\/wp-content\/uploads\/2019\/10\/SGO_Satzung_Feb_2019.pdf\" target=\"_blank\"><strong>Satzung (pdf &#8211; Dokument)<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Satzung der Schie\u00dfgruppe Overberge 1960 e. V.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eSchie\u00dfgruppe Overberge 1960 e. V.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Er hat seinen Sitz in Bergkamen und ist in das Vereinsregister unter der Nummer 10131 beim zust\u00e4ndigen Amtsgericht eingetragen.<br> Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p>Er ist Mitglied im Westf\u00e4lischen Sch\u00fctzenbund 1861 e. V. als zust\u00e4ndigem Fachverband f\u00fcr sportliches Schie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7\n2 Zweck<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der\nZweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Sports, insbesondere des\nSchie\u00dfsports und der sportlichen Jugendhilfe.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese\nZwecke werden verwirklicht insbesondere durch:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Organisation eines geordneten Sport-, \u00dcbungs- und Kursbetriebes <\/li><li>F\u00f6rderung des Freizeit- und Breitensports sowie des Leistungssports <\/li><li>Durchf\u00fchrung von Sport und sportlichen bzw. au\u00dfersportlichen Veranstaltungen f\u00fcr Mitglieder und Nichtmitglieder <\/li><li>Aus-\/Weiterbildung und Einsatz von Standaufsichten, Trainern, Helfern und sonstigen Mitarbeitern <\/li><li>Beteiligung an Kooperationen <\/li><li>Talentsichtung und Talentf\u00f6rderung insbesondere im Jugendbereich <\/li><li>Angebote der Jugendsozialarbeit und der bewegungsorientierten Jugendarbeit <\/li><li>F\u00f6rderung der Integration und Inklusion <\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7\n3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der\nVerein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke\nim Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der\nAbgabenordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>Er ist\nselbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie\neigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel\ndes Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet\nwerden. \n<\/p>\n\n\n\n<p>Die\nMitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es\ndarf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd\nsind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen, beg\u00fcnstigt\nwerden. \n<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein ist parteipolitisch und religi\u00f6s neutral.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7\n4 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mitglied\ndes Vereins kann jede nat\u00fcrliche und\njuristische\nPerson werden. Der Mitgliedschaft geht eine 3-monatige Probezeit\nvoraus, die ohne Angabe von Gr\u00fcnden beendet werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Erkl\u00e4rung an den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand unter Beif\u00fcgung des SEPA-Mandats f\u00fcr den Lastschrifteinzug s\u00e4mtlicher Beitr\u00e4ge, Geb\u00fchren und Umlagen beantragt.  <\/p>\n\n\n\n<p>Beim\nAufnahmeantrag eines Minderj\u00e4hrigen ist die schriftliche Zustimmung\nseiner gesetzlichen Vertreter erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber\ndie Aufnahme entscheidet der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand nach\nR\u00fccksprache mit den Sportleitern\ndurch\nBeschluss. Mit Beschlussfassung beginnt die Mitgliedschaft. Ein\nAufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung der Aufnahme muss nicht\nbegr\u00fcndet werden. \n<\/p>\n\n\n\n<p>Mit Unterzeichnung des Aufnahmeantrags erkennt der Antragsteller die Vereinssatzung und die Ordnungen in der jeweils g\u00fcltigen Fassung an.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7\n5 Arten der Mitgliedschaft <\/strong>\n<\/p>\n\n\n\n<p>Der\nVerein besteht aus:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>aktiven\n\tMitgliedern\n\t<\/li><li>passiven\n\tMitgliedern\n\t\/ F\u00f6rdermitgliedern\n\t<\/li><li>au\u00dferordentlichen\n\tMitgliedern\n\t<\/li><li>Ehrenmitgliedern\n\t\n\t\n<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Aktive Mitglieder leisten den \u00fcblichen Mitgliedsbeitrag und k\u00f6nnen die Angebote des Vereins im Rahmen der bestehenden Ordnungen nutzen. <\/li><li>F\u00fcr passive Mitglieder \/ F\u00f6rdermitglieder steht die F\u00f6rderung des Vereins im Vordergrund. Sie nutzen die sportlichen Angebote des Vereins nicht. <\/li><li>Juristische Personen sind au\u00dferordentliche Mitglieder. <\/li><li>Mitglieder oder Vorsitzende, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, k\u00f6nnen auf Vorschlag des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie sind von der Beitragspflicht befreit. <\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7\n6 Beendigung der Mitgliedsch<\/strong><strong>aft\n\/ Ordnungsma\u00dfnahmen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die\nMitgliedschaft endet<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>durch Austritt <\/li><li>durch Ausschluss <\/li><li>durch Streichung von der Mitgliederliste <\/li><li>durch Tod <\/li><li>bei juristischen Personen zus\u00e4tzlich durch den Verlust der Rechtsf\u00e4higkeit.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>1.\nDer Austritt ist in Textform\nmit einer K\u00fcndigungsfrist von vier Wochen zum Ende eines\nKalenderhalbjahres\ngegen\u00fcber\ndem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand zu erkl\u00e4ren. \n<\/p>\n\n\n\n<p>2.\n Ein Ausschluss, ein befristetes Verbot der Teilnahme an\nVeranstaltungen oder Angeboten des Vereins oder\neine andere Strafma\u00dfnahme kann\nerfolgen,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; wenn ein Mitglied trotz schriftlicher Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; bei grobem oder wiederholtem Vergehen gegen die Satzung oder eine Ordnung des Vereins,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; bei grobem oder wiederholtem Vergehen gegen die Satzung oder eine Ordnung des Vereins,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; wegen eines schweren Versto\u00dfes gegen die Interessen des Vereins oder groben, unsportlichen Verhaltens,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; wenn ein Mitglied dem Verein oder dem Ansehen des Vereins schadet oder zu schaden versucht.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Antrag auf Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied samt Begr\u00fcndung zuzuleiten. Das betroffene Mitglied wird aufgefordert, innerhalb einer Frist von drei Wochen zu dem Antrag auf Ausschluss Stellung zu nehmen. Nach Ablauf der Frist ist vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand unter Ber\u00fccksichtigung einer zugegangenen Stellungnahme des betroffenen Mitglieds \u00fcber den Antrag zu entscheiden. <\/p>\n\n\n\n<p>Der Ausschluss wird dem betroffenen Mitglied mitgeteilt und ist mit Zugang wirksam.  Gegen den Ausschluss besteht das Recht des Widerspruchs.  Er ist sp\u00e4testens einen Monat nach Bekanntgabe schriftlich beim gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand  einzulegen. \u00dcber den Widerspruch entscheidet der erweiterte Vorstand. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Ein Mitglied kann auf Beschluss des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist. Der Beschluss \u00fcber die Streichung darf erst dann gefasst werden, wenn nach Versendung der Mahnung drei Wochen verstrichen sind und dem Mitglied in der Mahnung die Streichung bei Nichtzahlung angek\u00fcndigt worden ist. Der Beschluss \u00fcber die Streichung ist dem betroffenen Mitglied per Brief mitzuteilen.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit dem Ende der Mitgliedschaft erl\u00f6schen s\u00e4mtliche aus der Mitgliedschaft entspringenden Rechte. Die Beitragspflicht erlischt mit Beendigung des Gesch\u00e4ftsjahres in dem die Mitgliedschaft endet. Vereinseigene Gegenst\u00e4nde sind dem Verein zur\u00fcckzugeben oder wertm\u00e4\u00dfig abzugelten. Dem \u2013ehemaligen- Mitglied steht kein Anspruch auf R\u00fcckzahlung \u00fcberzahlter Beitr\u00e4ge zu. Die Beendigung befreit nicht von der Zahlung noch ausstehender Beitr\u00e4ge o. \u00e4.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7\n7 Beitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder sind verpflichtet Mitgliedsbeitr\u00e4ge zu zahlen. Zus\u00e4tzlich k\u00f6nnen Aufnahmegeb\u00fchren, Umlagen, Kursgeb\u00fchren und Sonderbeitr\u00e4ge f\u00fcr bestimmte Leistungen des Vereins erhoben werden.<br>Ferner kann der Verein seine Mitglieder verpflichten, bei Bedarf Arbeitsstunden -ersatzweise Geldzahlungen- zu leisten.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge sind jeweils zur H\u00e4lfte im M\u00e4rz und September f\u00e4llig. \u00dcber H\u00f6he und F\u00e4lligkeit der Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Arbeitsstunden und Umlagen entscheidet die Mitgliederversammlung.   <br>Umlagen k\u00f6nnen maximal bis zum zweifachen des j\u00e4hrlichen Mitgliedsbeitrages festgesetzt werden. \u00dcber\nH\u00f6he und F\u00e4lligkeit der \u00fcbrigen Beitr\u00e4ge und Geb\u00fchren\nentscheidet der erweiterte Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p>Ferner\nist der Verein berechtigt R\u00fccklastschriftgeb\u00fchren und durch die\nR\u00fccklastschrift entstehende Kosten in Rechnung zu stellen. \n<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn\nder Beitrag im Zeitpunkt der F\u00e4lligkeit durch Verschulden des\nMitglieds nicht beim Verein eingegangen ist, befindet sich das\nMitglied ohne weitere Mahnung im Zahlungsverzug.\n\nR\u00fcckst\u00e4ndige\nBeitr\u00e4ge und Geb\u00fchren k\u00f6nnen nach vorangegangenem Mahnverfahren\nauf dem Rechtsweg eingetrieben werden. Dadurch entstehende Kosten\nsind vom Mitglied zus\u00e4tzlich zu zahlen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Beitr\u00e4ge und Geb\u00fchren werden ohne gesonderte Rechnungsstellung im Voraus f\u00e4llig. Sie werden ebenso wie die Umlagen und sonstige zu leistende Geldzahlungen bei Mitgliedern, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, zum F\u00e4lligkeitstermin eingezogen. Bei\nNeueintritt sind Beitr\u00e4ge und Geb\u00fchren zu Beginn der Mitgliedschaft\nf\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n<p>Das\nMitglied ist verpflichtet, dem Verein \u00c4nderungen der Bankverbindung,\nder Anschrift sowie der E-Mailadresse mitzuteilen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber\nAusnahmen zu diesen Regelungen insbesondere auch \u00fcber Stundungen\noder Erlass von Mitgliedsbeitr\u00e4gen, Geb\u00fchren oder Umlagen bzw. den\nErlass der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, entscheidet in\nEinzelf\u00e4llen der\ngesch\u00e4ftsf\u00fchrende\nVorstand.<\/p>\n\n\n\n<p>N\u00e4heres regelt die Beitragsordnung<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7\n8 Haftung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der\nVerein haftet nicht f\u00fcr fahrl\u00e4ssig verursachte Sch\u00e4den und\nVerluste, die Mitglieder bei der Aus\u00fcbung des Sports, bei Benutzung\nvon Anlagen, Einrichtungen oder Ger\u00e4ten des Vereins oder bei\nVereinsveranstaltungen bzw. bei einer sonst f\u00fcr den Verein erfolgten\nT\u00e4tigkeit erleiden, soweit solche Sch\u00e4den oder Verluste nicht durch\nbestehende Versicherungen gedeckt sind. \n<\/p>\n\n\n\n<p>Die Haftung des Vorstandes, von ehrenamtlich T\u00e4tigen und Organ- oder Amtstr\u00e4gern ist auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit begrenzt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7\n9 Vereinsorgane<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Organe\ndes Vereins sind:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>die Mitgliederversammlung <\/li><li>der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand <\/li><li>der erweiterte Vorstand <\/li><li>die Jugendversammlung <\/li><li>der Jugendvorstand <\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7\n10 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Es ist mindestens einmal im Kalenderjahr eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Sie soll im ersten Quartal des Jahres stattfinden. Jede Mitgliederversammlung wird von einem Mitglied des erweiterten Vorstands geleitet. Ist kein Mitglied des erweiterten Vorstands anwesend, bestimmt die Versammlung den Leiter.  Der Versammlungsleiter bestimmt den Protokollf\u00fchrer. <\/li><li>Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt in Textform mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin durch den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand. Mit der Einberufung ist gleichzeitig die Tagesordnung bekannt zu geben. <\/li><li>Antr\u00e4ge zur Tagesordnung k\u00f6nnen von allen stimmberechtigten Mitgliedern in Textform gestellt werden. Die Antr\u00e4ge sind zu begr\u00fcnden und m\u00fcssen dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand sp\u00e4testens am 15. 1. des Jahres unter Angabe des Namens zugehen. Versp\u00e4tet eingegangene Antr\u00e4ge k\u00f6nnen grunds\u00e4tzlich nicht ber\u00fccksichtigt werden.  <\/li><li>Eine Mitgliederversammlung kann vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand jederzeit einberufen werden. Sie muss einberufen werden, wenn dies von mindestens 20% der Mitglieder schriftlich und unter Angabe der Gr\u00fcnde beim gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand beantragt wird.  Die Einberufung der au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung hat dann innerhalb von 3 Monaten zu erfolgen. In der Einladung m\u00fcssen alle Gr\u00fcnde, die seitens der Mitglieder f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung genannt worden sind, in ihrem wesentlichen Inhalt wiedergegeben werden.<\/li><li>Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben: <br>a. Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und der Kassenpr\u00fcfer b. Entlastung des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes<br>c. Wahl und Abwahl des Vorstandes und der Kassenpr\u00fcfer<br>d. Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Arbeitsstunden und Umlagen<br>e. Beschlussfassung \u00fcber eingegangene Antr\u00e4ge<br>f. Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderung der Satzung und Aufl\u00f6sung des Vereins<br>g. Ernennung von Ehrenmitgliedern  <\/li><li>Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. <\/li><li>Sie entscheidet bei Beschl\u00fcssen und Wahlen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Stimmenthaltungen werden als ung\u00fcltige Stimmen gewertet und nicht mitgez\u00e4hlt. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. <br>\u00c4nderungen der Satzung oder des Vereinszwecks k\u00f6nnen nur mit einer Mehrheit von 2\/3 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen beschlossen werden.  <br>Satzungs\u00e4nderungen aufgrund von Auflagen des Registergerichts oder anderer Beh\u00f6rden sowie redaktionelle \u00c4nderungen k\u00f6nnen vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand beschlossen werden.<br>Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Eine geheime Abstimmung ist durchzuf\u00fchren, wenn dies von mindestens 1\/5 der anwesenden Stimmberechtigten verlangt wird.<\/li><li>Jedes anwesende Mitglied ist mit Vollendung des 18. Lebensjahres in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt. W\u00e4hlbar zum gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand ist es mit Vollendung des 23. Lebensjahres. Jugendliche Mitglieder besitzen im Rahmen der Jugendversammlung aktives und passives Wahlrecht. <br>Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht ist nicht \u00fcbertragbar.<\/li><li>\u00dcber Mitgliederversammlungen ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.  <\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11\nVorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand gem. \u00a7 26 BGB besteht aus dem\/der Vorsitzenden und zwei weiteren Stellvertretern. <br>Je zwei dieser Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich gemeinsam. <br>Die Aufgaben des Vorstandes nach \u00a7 26 BGB sind in einer Gesch\u00e4ftsordnung geregelt.<\/li><li>Der erweiterte Vorstand setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands, dem\/der Sportleiter\/in, dem\/der stellvertretenden Sportleiter\/in, dem\/der Leiter\/in Verwaltung\/Medien und dem Vertreter\/in der Vereinsjugend. <br>Er kann sich bei Bedarf um weitere Personen erg\u00e4nzen.<\/li><li>Die Mitglieder des erweiterten Vorstands gem. \u00a7 11.2 der Satzung werden einzeln durch die Mitgliederversammlung f\u00fcr 4 Jahre gew\u00e4hlt.  <br>Ausnahme bildet hier der Vertreter der Vereinsjugend, der von der Jugendversammlung gem\u00e4\u00df der Jugendordnung gew\u00e4hlt wird.<br>Gew\u00e4hlt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erh\u00e4lt. Ergibt sich keine absolute Mehrheit, so erfolgt eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern, die die meisten Stimmen erhalten haben. Gew\u00e4hlt ist dann, wer die gr\u00f6\u00dfte Stimmenzahl erh\u00e4lt. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das vom Versammlungsleiter zu ziehende Los.<br>Die Amtszeit beginnt f\u00fcr den Vorsitzenden und den 1. Sportleiter in den Kalenderjahren, die durch 4 teilbar sind und f\u00fcr alle \u00fcbrigen Vorstandsmitglieder in den folgenden geraden Kalenderjahren.  <\/li><li>Die Mitglieder des Vorstands bleiben bis zur satzungsgem\u00e4\u00dfen Neuwahl im Amt, gleichg\u00fcltig, ob diese Wahl mehr oder weniger als 4 Jahre nach Beginn der Amtszeit stattfindet. <\/li><li>Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so bestellt der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand einen Nachfolger, der das Amt kommissarisch bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung f\u00fchrt. Die n\u00e4chste Mitgliederversammlung w\u00e4hlt einen Vertreter bis zur n\u00e4chsten turnusgem\u00e4\u00dfen Neuwahl. <br>Sollte ein Vorstandsamt nicht anderweitig besetzt werden k\u00f6nnen, so kann ein Vorstandsmitglied ein zweites Amt aus\u00fcben.<\/li><li>Dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist f\u00fcr alle Aufgaben zust\u00e4ndig, die nicht durch Satzung oder Ordnungen einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. <br>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand ist berechtigt, bei Bedarf aufgabenbezogen f\u00fcr einzelne Projekte oder befristet besondere Vertreter nach \u00a7 30 BGB zu bestellen und diesen die damit verbundene Vertretung und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung zu \u00fcbertragen.<br>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand kann ferner f\u00fcr bestimmte Aufgaben Aussch\u00fcsse bilden, Aufgaben delegieren und Ordnungen erlassen.<br>Ordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung.  <\/li><li>Die Mitglieder des Vorstands nehmen ihre Aufgaben grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich wahr. Bei Bedarf k\u00f6nnen Vereins\u00e4mter unter Ber\u00fccksichtigung der wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse und der Haushaltslage auch im Rahmen einer entgeltlichen T\u00e4tigkeit oder im Rahmen einer Aufwandsentsch\u00e4digung (z.B. i.S.d. \u00a7 3 Nr. 26a EStG) ausge\u00fcbt werden. \u00dcber die erforderliche Anstellung und weitere Entscheidungen im Rahmen der entgeltlichen Vereinst\u00e4tigkeit entscheidet der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand. <br>Im \u00dcbrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins, die im Auftrag des Vereins handeln, einen Aufwendungsersatzanspruch nach \u00a7 670 BGB f\u00fcr solche Aufwendungen, die ihnen durch die T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein entstanden sind. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann grunds\u00e4tzlich nur innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gew\u00e4hrt, wenn die Aufwendungen mit pr\u00fcff\u00e4higen Belegen und Aufstellungen nachgewiesen werden.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7\n12 Vereinsjugend<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Die Jugend des Vereins ist die Gemeinschaft aller Mitglieder bis zur Vollendung  des 27. Lebensjahres.<\/li><li>Die Jugend verwaltet sich selber im Rahmen der Jugendordnung. <\/li><li>Der Jugendvorstand ist zust\u00e4ndig f\u00fcr alle Jugendangelegenheiten des Vereins. Er entscheidet \u00fcber die Verwendung der der Jugend zuflie\u00dfenden Mittel. <\/li><li>Organe der Vereinsjugend sind  <br>&#8211; die Jugendversammlung<br>&#8211; der Jugendvorstand<\/li><li>N\u00e4heres regelt die Jugendordnung, die von der Jugendversammlung des Vereins beschlossen wird. Die Jugendordnung darf den Vorgaben dieser Satzung nicht widersprechen. Im Zweifelsfall gelten die Regelungen dieser Satzung. <\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7\n13 Datenschutz <\/strong>\n<\/p>\n\n\n\n<p>1. \nZur Erf\u00fcllung der Zwecke des Vereins werden unter Beachtung der\ngesetzlichen Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung\n(DS-GVO) und\ndes\nBundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten \u00fcber\npers\u00f6nliche und sachliche Verh\u00e4ltnisse der Mitglieder im Verein\ngespeichert, \u00fcbermittelt und ggf. ver\u00e4ndert.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Jedes Vereinsmitglied hat das Recht auf:<br>&#8211; Auskunft \u00fcber die zu seiner Person gespeicherten Daten,<br>&#8211;  Berichtigung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind,<br>&#8211; L\u00f6schung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen l\u00e4sst,<br>&#8211; L\u00f6schung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzul\u00e4ssig war.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst f\u00fcr den Verein T\u00e4tigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als zu dem zur jeweiligen Aufgabenerf\u00fcllung geh\u00f6renden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zug\u00e4nglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch \u00fcber das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7\n14 Kassenpr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die\nMitgliederversammlung w\u00e4hlt zwei Kassenpr\u00fcfer und einen\nErsatzkassenpr\u00fcfer, die nicht dem erweiterten\nVorstand angeh\u00f6ren\nd\u00fcrfen. Sie pr\u00fcfen mindestens einmal j\u00e4hrlich die Kasse des\nVereins. \n<\/p>\n\n\n\n<p>Die\nKassenpr\u00fcfer erstatten auf der Mitgliederversammlung Bericht und\nbeantragen bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer F\u00fchrung der Kassengesch\u00e4fte die\nEntlastung des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden\nVorstandes.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Amtszeit betr\u00e4gt 2 Jahre, wobei jeweils einer der beiden und der Ersatzkassenpr\u00fcfer im geraden- und der zweite- im ungeraden Kalenderjahr gew\u00e4hlt wird. Direkte Wiederwahl ist nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7\n15 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die\nAufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen\nMitgliederversammlung beschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Voraussetzung\nist, dass 3\/4\nder abgegebenen\ng\u00fcltigen Stimmen zustimmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Sofern\ndie Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind 2\nMitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands gemeinsam\nvertretungsberechtigte Liquidatoren.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei\nAufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder nach Wegfall der\nsteuerbeg\u00fcnstigten Zwecke f\u00e4llt das nach Beendigung der Liquidation\nvorhandene Vereinsverm\u00f6gen an die Stadt Bergkamen, die es\nunmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke,\ninsbesondere zur F\u00f6rderung des Sports, zu verwenden hat. \n<\/p>\n\n\n\n<p> Im\nFalle einer Fusion des Vereins mit einem anderen Verein f\u00e4llt das\nVerm\u00f6gen nach Vereinsaufl\u00f6sung an den neu entstehenden,\nsteuerbeg\u00fcnstigten Fusionsverein bzw. den aufnehmenden\nsteuerbeg\u00fcnstigten Verein, der es ausschlie\u00dflich und unmittelbar\nf\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat. \n<\/p>\n\n\n\n<p>Beschl\u00fcsse\nhier\u00fcber d\u00fcrfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgef\u00fchrt\nwerden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die\nvorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 09.\nFebruar 2019 beschlossen<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung Satzung (pdf &#8211; Dokument) Satzung der Schie\u00dfgruppe Overberge 1960 e. V. \u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eSchie\u00dfgruppe Overberge 1960 e. V.\u201c Er hat seinen Sitz in Bergkamen und ist in das Vereinsregister unter der Nummer 10131 beim zust\u00e4ndigen Amtsgericht eingetragen. Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. Er ist Mitglied im Westf\u00e4lischen<\/p><\/div>\n<div class=\"blog-btn\"><a href=\"https:\/\/sg-overberge.de\/wordpress\/?page_id=146\" class=\"home-blog-btn\">Weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-146","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/sg-overberge.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/146","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/sg-overberge.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/sg-overberge.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/sg-overberge.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/sg-overberge.de\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=146"}],"version-history":[{"count":50,"href":"https:\/\/sg-overberge.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/146\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":600,"href":"https:\/\/sg-overberge.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/146\/revisions\/600"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/sg-overberge.de\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=146"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}